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Seit dem 1. Juli 2023 gewähren wir auf alle neuen straßenzugelassenen Suzuki Motorräder ab 300 ccm* volle vier Jahre Garantie. Mit diesem Rundum-sorglos-Paket kannst Du Dich voll und ganz aufs Wesentliche konzentrieren: Fahrspaß mit Deinem neuen Bike.
2 + 2 = 4 – Die neue 4-Jahres Suzuki Pro Garantie setzt sich zusammen aus den üblichen zwei Jahren Werksgarantie sowie einer zweijährigen Anschlussgarantie für Neufahrzeuge. Entwickelt wurde diese neue Absicherung gemeinsam mit unserem Partner MENEKS AG, einem führenden Anbieter von Servicegarantien.
Suzuki Motorräder zeichnen sich durch modernste Konstruktionsverfahren und höchste Verarbeitungsqualität aus. Bei Schäden, die auf einem Produktions- oder Montagefehler beruhen und während der normalen Nutzung auftreten, deckt die neue Suzuki 4-Jahres-Garantie die Kosten für Material und Arbeitszeit ab – und das komplett ohne Selbstbeteiligung.
Für den Erhalt der neuen Suzuki Pro Garantie muss das Motorrad bei einem autorisierten Suzuki Vertragshändler erworben werden sowie alle Servicearbeiten müssen regelmäßig bei einem autorisierten Vertragshändler durchgeführt werden. Für die Garantie gilt eine maximale Laufleistung von 80.000 km und gilt sowohl für privat genutzte Fahrzeuge als auch für Fahrzeuge im gewerblichen Einsatz.
Vier Jahre Garantie – das bedeutet nicht nur sorgenfreies Fahren, sondern wirkt sich auch positiv auf den Werterhalt des Fahrzeugs aus. Und das über die gesamte Haltedauer bis hin zu einem eventuellen Wiederverkauf.
* Die Suzuki Pro Garantie besteht aus einer 2-jährigen Werksgarantie und einer 2-jährigen Anschlussgarantie unseres Kooperationspartner MENEKS AG und gilt für alle neuen straßenzugelassenen Motorräder ab 300 cm³. Für alle anderen straßenzugelassenen Suzuki Motorräder gilt die zweijährige Werksgarantie.